von Grete Mauden
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3. Mai 2022
Vorsicht Steuerfalle Rentner mit Minijob: 450€/520€ Minijob, der Arbeitgeber entscheidet über die Art der Besteuerung Wenn Sie als Rentenbezieher einen Minijob bis max. 450€ ausüben, entscheidet Ihr Arbeitgeber über die Art der Besteuerung. Ihr Arbeitgeber entscheidet also, ob Sie: mit 2 Prozent Pauschal versteuert werden oder individuell nach Lohnsteuerklasse, dabei muss der Arbeitgeber die Gesamtsituation des Minijobbers berücksichtigen, damit dem Minijobber keine Nachteile entstehen. Wählt der Arbeitgeber eine individuelle Besteuerung für den Minijob, hängt die Höhe des Lohnsteuerabzugs von der Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers- Minijobbers ab. Vorsicht Steuerfalle Rentner mit Minijob 2022: Falle 1 Aus dem Wahlrecht des Arbeitgebers über die Besteuerung beim Minijob des Rentners zu entscheiden, kann sich die erste Falle für Sie ergeben. Daher müssen Sie vor Abschluss des Minijobs mit dem zukünftigen Arbeitgeber prüfen: ob die pauschale Besteuerung bei Ihnen Sinn macht, wenn ja die Höhe 2 oder 20 % ( bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen) prüfen ob eine individuelle Besteuerung für Sie günstiger ist, weil Sie zum Beispiel noch andere Einkünfte neben dem Minijob haben oder die Summe der Einkünfte unter den Freibetrag fällt. Wenn für Sie ausschließlich die Pauschale Besteuerung maßgebend ist, sollten Sie dies auch im Arbeitsvertrag zur geringfügigen Beschäftigung festhalten. Wenn der Arbeitgeber dann anderes entscheidet und Ihnen daraus ein finanzieller Schaden entstehen sollte, können Sie den Arbeitgeber in Regress nehmen. Vorsicht Steuerfalle Rentner mit Minijob 2022: Falle 2 Ab dem 01.01.2022 gilt ein neuer gesetzlicher Mindestlohn von 9,82€ . Damit dürfen Sie noch genau 45,8 Stunden im Monat für Ihren Arbeitgeber arbeiten, damit Sie nicht über der 450€ Höchstgrenze landen. Ab dem 01.07.2022 gilt dann der nächst höhere Mindestlohn von 10,45€ . Damit dürfen Sie 43,06 Stunden im Monat arbeiten, damit für Sie die pauschale Versteuerung beim Minijob noch gilt. Ab dem 1.10.2022 erhöht sich der Mindestlohn auf 12€ und die Minijob-Grenze auf 520€ . Damit dürfen Sie 43,33 Stunden im Monat arbeiten, damit Sie die Vorteile des Minijobs weiter für sich beanspruchen können. Neuregelung der Geringfügigkeits-Richtlinie: Überschreitet der durchschnittliche Monatsverdienst die Minijob-Grenze, liegt kein Minijob mehr vor. Ausgenommen hiervon sind gelegentliche nicht vorhersehbare Überschreitungen. Gelegentlich ist dann ein unvorhersehbares Überschreiten bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres. Darüber hinaus darf der Verdienst in dem Kalendermonat der Überschreitung maximal das Doppelte der Geringfügigkeitsgrenze (1.040 Euro) betragen, so dass auf Jahressicht ein maximaler Verdienst bis zur Höhe des 14-fachen der Minijob-Grenze möglich sein wird. Eine Minijobberin oder ein Minijobber darf also grundsätzlich 6.240 Euro über 12 Monate und in begründetem Ausnahmefall höchstens 7.280 Euro im Jahr verdienen. Wichtiger Hinweis für Rentner: Für einige Rentenbezieher gilt in der Rentenversicherung eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze. Mit Erhöhung der Verdienstgrenze im Minijob ab dem 1. Oktober 2022 sollten Rentner diese bei der Ausübung eines Minijobs im Blick haben. Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro für Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder der Knappschaftsausgleichsleistung bleibt nach aktuellem Stand für 2022 unverändert. Ein gelegentliches unvorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze im Minijob könnte dazu führen, dass Rentner die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro überschreiten. Dies würde sich rentenschädlich auswirken. Bei der Knappschaftsausgleichsleistung würde sogar der Anspruch auf diese Rente entfallen. Für Bezieher einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze gilt für das Jahr 2022 noch eine höhere Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro. Die Regierungskoalition hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass dieser Grenzbetrag fortgeschrieben werden soll. Insofern werden derzeit für 2023 Modifikationen der Hinzuverdienstregelungen für alle Renten diskutiert. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie in unserem Blog informieren. Vorsicht Steuerfalle Rentner mit Minijob 2022: Falle 3 Die Arbeitswelt ändert sich in Deutschland rasant. Die Demografie schlägt unbarmherzig zu. Viele Arbeitgeber suchen händeringend nach Personal. Auch Rentenbezieher sind oftmals herzlich willkommen! Es wird ein Arbeitsvertrag auf Minijobbasis vereinbart. Leider wurde aber nicht die Abgeltung von Überstunden als bezahlte Freizeit vereinbart. So nimmt das Unheil seinen Lauf. Sie arbeiten normalerweise 10 Stunden wöchentlich. Wegen Arbeitsmangel machen Sie Überstunden. Diese wollen Sie eigentlich abbummeln, weil Sie befürchten, dass ihr Arbeitgeber die Stunden mit Bezahlung ausgleichen wird. dann ist der Minijob in Gefahr. Wenn Sie nur als Ersatz Überstunden für einen wegen Krankheit abwesenden Kollegen machen, ist der Mehrverdienst sicher kein Problem, weil auch dann noch ein Minijob vorliegt, wenn Sie im Monat unvorhergesehen mehr als 450€ verdienen. Wenn Sie aber öfters Überstunden machen und dies zur „Gewohnheit wird“ weil der Arbeitgeber Personalmangel hat, dürfen Sie sich nicht wundern, dass dann auf dem Lohnschein auf einmal ein höherer Lohn steht und auch die mögliche Lohnsteuerklasse 6. Damit kann Ihr gesamter Verdienst unter die Lohn/ Einkommenssteuerpflicht fallen und Sie hieraus Nachteile erleiden. Vereinbaren Sie zwingend mit dem Arbeitgeber schriftlich, dass geleistete Überstunden in bezahlte Freizeit auszugleichen sind! Somit der Minijob nicht in Gefahr ist. Oder Sie vereinbaren, dass es grundsätzlich keine Überstunden im Arbeitsverhältnis gibt!