Ab 2014 können alle Steuerbürger die bereits vorausgefüllten Daten bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung für sich nutzen. Vorausgefüllt heißt noch lange nicht richtig. Die mit der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) bereitgestellten Daten sollten die Erstellung der Einkommensteuererklärung erleichtern. Allerdings handelt es sich, anders als der Name vielleicht vermuten lässt, nicht um eine komplett ausgefüllte Steuererklärung. Im Wesentlichen wird eine elektronische "Ausfüllhilfe" geboten: Die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten werden von Dritten (Krankenkasse, Arbeitgeber etc.) geliefert und zum Abruf bereitgestellt. Bevor die Daten im Zuge der Einkommenssteuererklärung abgegeben werden, sollte man diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen.
In der ersten Stufe der Einführung stehen folgende Informationen zur Verfügung:
- Vom Arbeitgeber bescheinigte Lohnsteuerdaten
- Lohnersatzleistungen
- Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen
- Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
- Bestimmte Vorsorgeaufwendungen (z. B. Riester- oder Rürup-Verträge)
- Beiträge für Vermögenswirksame Leistungen (VWL/VL)
- Name, Adresse und weitere Stammdaten
Der Finanzverwaltung noch nicht bekannte, weitere Daten sind wie bisher zu ergänzen. Dazu gehören beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten.
Vorteile, die sich lohnen
Meine Kanzlei bietet Ihnen genau die Leistungen, die Sie bei der Einkommensteuererklärung entlasten - angefangen bei Abruf und Kontrolle Ihrer Steuerdaten bis hin zur kompletten Erstellung der Erklärung und nachfolgendem Prüfen des Bescheids.
Prüfung auf direktem Weg
Alle Daten, die der Finanzverwaltung vorliegen, unterliegen dem Steuergeheimnis. Die vorausgefüllte Steuerklärung (VaSt) kann deshalb nur vom Steuerpflichtigen selbst oder durch eine von ihm autorisierte Person elektronisch abgerufen werden.
Damit wir die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten auf direktem Weg für Sie prüfen können, benötigen wir Ihre Zustimmung. Die Finanzverwaltung stellt hierfür das Formular "Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen" bereit, das meine Kanzlei unter anderem zur elektronischen Abfrage steuerlicher Dateien berechtigt. Sobald die Finanzverwaltung von der unterschriebenen Vollmacht Kenntnis genommen hat, werden Sie durch ein gesondertes Schreiben über unsere Zugriffsabsicht informiert. Sie müssen dann nichts weiter tun.
Schnellere Abwicklung
Durch das neue Verfahren prüfen wir die Dateien bereits vor der Abgabe der Erklärung beim Finanzamt. Das spart Zeit und Geld: So werden im Vorfeld Fehler und Unstimmigkeiten in der Steuererklärung vermieden. Davon profitieren alle Beteiligten.
Kompetente und vorausschauende Beratung
Um steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten vollumfänglich zu nutzen, ist eine vorausschauende Beratung erforderlich. Ich informiere Sie frühzeitig über bevorstehende Steueränderungen und besprechen mit Ihnen Handlungsalternativen. Nur so können Sie im laufenden Jahr reagieren und Ihre Steuerbelastung senken.
Profitieren Sie von meinem Fachwissen!